Reiserücktritt (AGB)
§ 8 Reiserücktritt:
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: (Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Mieter): Bis 1 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an. Bis 2 Wochen vor dem Ankunftstag 50 % Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % In der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100% vom gesamten Arrangement Preis. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter:
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
